Wachstumschancengesetz: VCI begrüßt Reformpaket der Bundesregierung

Gegenpol zum Inflation Reduction Act der USA

Das Milliarden-Paket des Wachstumschancengesetzes wird voraussichtlich morgen im Bundeskabinett verabschiedet

Für Chemie- und Pharmaunternehmen verbessert sich erstmals nach 15 Jahren die steuerliche Großwetterlage: Mit dem Wachstumschancengesetz, das voraussichtlich morgen im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, setzt die Ampelkoalition die richtigen Schwerpunkte und schafft Investitionsanreize. So eine erste Bewertung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI). Berthold Welling, VCI-Geschäftsführer Nachhaltigkeit, Recht und Steuern, kommentiert: „Das Wachstumschancengesetz ist wirtschaftspolitisch der Versuch, einen Gegenpol zum Abwanderungssog durch den milliardenschweren Inflation Reduction Act (IRA) der USA zu schaffen. Die neue Investitionsprämie für mehr Klimaschutz und eine aufgestockte Forschungszulage sind geeignete Hebel, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.“ Innovation und Forschung seien ein bedeutender Antrieb für den Industriestandort. Allein die Chemie- und Pharmaunternehmen geben hierfür jährlich über 13 Milliarden Euro in Deutschland aus.

Der VCI verweist auf eine bestehende Unklarheit, ob Unternehmen die Investitionsprämie mit ökologischen Gegenleistungen kombinieren können, die beispielsweise im Rahmen der Strompreiskompensation umgesetzt werden müssen. Hier müsse schnell Klarheit geschaffen werden. Der Chemieverband plädiert dafür, dass die Investitionsprämie nicht nur Effizienzmaßnahmen, sondern auch Maßnahmen zum Klimaschutz berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßt der Chemieverband für seine kleinen und mittleren Mitgliedsunternehmen, dass Personengesellschaften künftig die Möglichkeit haben sollen, wie Kapitalgesellschaften besteuert zu werden.

Das Milliarden-Paket des Wachstumschancengesetzes ist haushaltspolitisch nur eine Momentaufnahme, denn der größte Teil des Entlastungsvolumens sind nur temporäre Steuerverschiebungen. Sie führen in späteren Jahren zu entsprechend höheren Steuereinnahmen. Auch wenn es sich überwiegend nicht um dauerhafte Entlastungen handele, seien diese Maßnahmen dennoch richtig, weil sie den Unternehmen die dringend erforderliche Liquidität in der Krise verschafften, so der VCI. So sollen Unternehmen beispielsweise kleinere Anschaffungen schneller abschreiben können. Der Chemieverband appelliert an die Ampelkoalition, auch die ursprünglich geplante Entschärfung der Mindestgewinnbesteuerung beizubehalten. Auch diese sei liquiditätsfördernd.

Als kontraproduktiv bezeichnet es Welling jedoch, dass „in einem Wachstumschancengesetz auch strengere Vorschriften enthalten sind, die die Krise weiter verschärfen werden.“ So sollen die Unternehmen künftig legale nationale Steuerstrategien anzeigen. Bislang galt dies nur für grenzüberschreitende Modelle. Die neue Regelung werde zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Finanzverwaltung führen - und das in Zeiten von Personalknappheit. Das sei nicht vereinbar mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen. Die Ampelkoalition will außerdem die bestehende Zinsschranke teilweise verschärfen, indem sie Ausnahmen für Konzerne streicht. Zusätzlich will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag verankerte Zinshöhenschranke einführen.

Hintergrund zur Zinsschranke

Unternehmen können ihre Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe der betrieblichen Zinserträge in einem Wirtschaftsjahr uneingeschränkt als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Ist der Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinsertrag negativ, wird die Abzugsfähigkeit des Zinssaldos auf 30 Prozent des steuerlich maßgebenden Gewinns vor Zinserträgen, Zinsaufwendungen und Abschreibungen beschränkt. Die Zinshöhenschranke richtet sich gegen vermeintlich zu hohe Zinsaufwendungen für grenzüberschreitende Darlehen, die innerhalb eines Konzerns vergeben werden.
 

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