BASF plant virtuelle Hauptversammlung am 18. Juni 2020

Aufgrund des Coronavirus wird die BASF Hauptversammlung 2020 virtuell stattfinden

BASF plant aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (Sars-CoV-2) in Deutschland, die ordentliche Hauptversammlung des Unternehmens am 18. Juni 2020 als rein virtuelle Hauptversammlung ohne Anwesenheit von Aktionären durchzuführen. Die Gesundheit von Mitarbeitern, Aktionären sowie der beteiligten Dienstleister hat höchste Priorität. Die BASF-Hauptversammlung kann durch das in diesem Jahr vom Gesetzgeber ermöglichte virtuelle Format innerhalb der für Gesellschaften in der Rechtsform der Societas Europaea (SE) gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden; das Geschäftsjahr entspricht bei BASF dem Kalenderjahr.

Die gesamte Hauptversammlung soll im Online-Service für Aktionäre übertragen werden. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung können Aktionäre ihr Stimmrecht per Briefwahl oder per Vollmacht ausüben. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts werden bis kurz vor Beginn der Abstimmung im Online-Service möglich sein. Fragen zur Tagesordnung sollen die angemeldeten Aktionäre im Online-Service bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einreichen können. Weitere Einzelheiten wird die Einladung zur BASF-Hauptversammlung enthalten, die spätestens am 22. Mai 2020 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll.
 

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